Frommingen Roleplay Gesetzbuch

     

Öffentliche Ordnung (öO)

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Allgemeines Gesetzbuch (AG)

1   Bürger
a Die Würde des Menschens ist unantastbar.
b Jeder Bürger hat das Recht zu leben und sein Leben frei zu gestalten. Daruntert fällt die Wahl des Berufes, Religion und sonstiges.
c Jeder Bürger ist vor dem Gesetz gleich.
c Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

2   Strafumwandlung
a Eine Haftstrafe kann auch ohne Antrag durch den Strafgeber teilweise oder vollständig bis zu 15 Jahren Haft in einem Verhältnis von 1 Jahr haft entspricht 2.495 € umgewandelt werden.

Strafgesetzbuch (SG)

1   Keine Strafe ohne Gesetz
a Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

2   Grundrecht
a Alle Bürger sind nicht dazu verpflichtet jegliche Angaben zu machen.
b jeder Bürger darf sich selbst verteidigen oder von einem rechtlichen Beistand verteidigt werden.

3   Verjährung
Die Verfolgung einer Straftat wird eingestellt,
a Zwölf Stunden nach Tatzeitpunkt erst gestellt werden kann.
b Punkt a gilt nicht, wenn das Gesetz etwas anderes bestimmt.

4   Strafmaß
a Der Richter hat das Strafmaß festzusetzen.
b Im Fall, dass kein Richter im Staat ist wird die Wahl dem Beschuldigten gegeben, ob dieser eine direkte Strafe von der exekutiven Behörde akzeptiert oder ob ein Richter hinzugezogen werden soll.
c Absatz b tritt nur in Kraft, wenn ein Richter überhaupt existiert.

5   Lizensierung
Für folgende Ausübungen wird eine Lizens benötigt. Diese sind nur im Staatlichen gebiet nötig.
a Führen von jeglichen Fahrzeugen: Führerschein
b Führen von jeglichen Fluggeräten: Flugschein
c Führen von jeglichen Wasserfahrzeugen: Bootsschein
d Führen von Fahrzeugen zur Personen beförderung mit mehr als 4 Sitzplätzen: Beförderungsschein
e Führen von jeglichen Waffen: Waffenschein
f Jagen: Jagtschein
g Angeln: Angelschein
h Rechtliche Verteidigung von anderen nach AG2b: Anwaltslizens

6   Aufforderung zu einer Straftat
a Die öffentliche Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat wird mit dem selben Strafmaß wie die tatsächliche Tat bestraft.
b Die Verjährungsfrist ist nach Absatz a zu beurteilen.

7   Friendensbruch
a Wer sich widerrechtlich in einem befriedeten Ort aufgehalten werden ist das mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.
b Auf Staatlichen Grundstück kann dies auf bis zu 10 Jahre bestraft werden.
c Die Friendensabmahnung kann von befugten Personen befristet auf eine Stunde gegeben werden.

8   Täuschung der Behörden
a Falsche Hilfsrufe sind mit bis zu 15 Jahren zu bestrafen.

9   Beleidigung
a Wer jemandem unverhältnismäsig die Würde nimmt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren zu bestrafen.
b Wer mit falschen Tatsachen jemandem im unmittelbaren Umfeld schadet ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Jahren zu bestrafen.
c Wer unter Abstatz b geltende Anschuldigungen an staatliche Beamte äußert ist mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 6 Jahren zu bestrafen.
d Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt.

10   Mord
a Wer jemandes Leben mit Vorsatz beendet ist mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter 30 Jahren zu bestrafen.
b Ohne Vorsatz ist die Freiheitsstrafe nicht unter 20 Jahren zu bestrafen.

11   Körperverletzung
a Wer die Körperverletzung von Personen mit Vorsatz durchführt ist mit bis zu 10 Jahren Haft zu bestrafen.
b Ohne Vorsatz unterliegt eine Mindesthaftstrafe von 5 Jahren.
c Wer in Gruppen oder mit höheren Mitteln diese begeht ist jeweils mit nicht unter 20 Jahren Haft zu bestrafen.
d Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt.

12   Diebstahl und Unterschlagung
Wer einer Person etwas mit Vorsatz entwendet
a mit dessen wissen
b ohne dessen wissen
ist nach Punkt a mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und nach Punkt b mit biszu 8 Jahren zu bestrafen.
c Diebstahl und Unterschlagung ist ein Antragsdelikt.

13   Raub und Erpressung/Nötigung
a Wer jemanden mit räuberischer Absicht versucht Güter zu entwenden ist mit nicht unter 15 Jahren zu bestrafen.
b Mit nach Waffenrechts klassifizierten Waffen ist nach schwerem Raub und nicht unter 20 Jahren zu ahnden.
c Mit mehreren Personen ist es ebenfals nach Punkt b zu ahnden.
d Wer jemanden mit Gewalt oder andem zu einer rechtswidrigen Tat nötigt ist nach dem jeweiligen Gesetz und einer zusätzlichen Strafe von bis zu 5 Jahre Haft zu bestrafen.

14   Betrug
a Wer jemanden bei einer rechtsmäsigen Handlung Täuscht ist mit bis zu 10 Jahren Haft zu bestrafen.

15   Bestechung
a Wer jemandem ein Güter jeglicher Art anbietet oder annimmt um eine bevorzugte oder bevorteiligte Entscheidung zu bekommen ist mit nicht unter 5 Jahren und bis zu 10 Jahren Haft zu bestrafen.

16   Dukumentenfälschung
a Wer jemandem Daten oder Dokumente fälschlicher Natur vorlegt wird mit bis zu 8 Jahren Haft bestraft.
b Bei kommerziellen Geschäften steigt die Mindeststrafe auf bis zu 15 Jahren Haft.

17   Entziehung von Lizensen
a Die Lizens für bestimmte Aktivitäten und/oder zusammenhängende können auf bestimmte Zeit aberkannt werden.
b Aufgrund von Ordnungswidrigkeiten können Lizensen bis zu 6 Stunden entzogen werden.
c Aufgrund von Straftaten können Lizensen bis zu 12 Stunden entzogen werden.
d Die Rückbeschaffung einer Lizens ist in der Verantwortung des Eigentümers.

Fahrzeug-/Straßengesetz (FSG)

1   Grundregeln und Pflichten
a Jeder hat auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten.
b Es ist Abstand zum Vordermann zu halten. Ein Unfall ist die Schuld des Hintermannes.
c Ein Überholmanouver ist nur erlaubt, wenn es keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefärdet.
d Nur das Befahren von Parkplätzen und Straßen ist gestattet.
e Man hat
        • einen Führerschein,
        • einen Fahrzeugschein,
        • einen Verbandskasten,
        • und zwei Warndreiecke
mitsich zu führen, während ein Fahrzeug in der tatsächlichen Gewalt eines ist. 2   Fahrzeugzulassung
a Ein Fahrzeug hat bei der Zulassungsstelle registriert zu sein, bevor es auf der öffentlichen Straße geführt werden darf.
b Die Zulassungsstelle hat einen Ermessensrahmen.

3   Fahrerhaftung
a Nur der Fahrer eines Fahrzeugs kann eines Verstoßes haftbar gemacht werden.
b Sollte der Halter des Fahrzeuges davon in Kentniss sein, ist er auch durch rechtliche Schritte zu verfolgen.

4   Geschwindigkeit
a Die Maximalgeschwindigkeit muss nicht ausgefahren werden.
Die Höhstgeschwindikteit ist wiefolgt festgelegt:
b 50 km/h, wenn innerhalb geschlossener Ortsschaft auf einer einspurigen Straße.
c 80 km/h, wenn innerhalb geschlossener Ortsschaft auf einer zwei- oder mehrspurigen Straße.
d 150 km/h, wenn innerhalb geschlossener Ortsschaft auf einer Kraftstraße.
e 150 km/h, wenn außerhalb geschlossener Ortsschaft.
f Unbegrenzt, wenn außerhalb geschlossener Ortsschaft auf einer Autobahn mit mindestens zwei Spuren.
g Schrittgeschwindigkeit, wenn innerhalb geschlossener Ortsschaft in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen oder auf Parkplätzen. Die Schrittgeschwindigkeit beträgt 15 km/h.

5   Vorfahrt
a Temporäre Beschilderung hat vorrang vor Lichtkennzeichnungen.
b Lichtkennzeichnung hat vorrang vor Schildern.
c Schilder haben vorrang vor der rechts-vor-links Regelung.
d Ampelsignale sind wie Stoppstellen zu behandeln, wenn Verkehr besteht. Ansonsten können diese ignoriert werden, man ist trotzdessen in der Vorfahrtgewehrungspflicht. Sollte jemand behindert/gefärdet werden oder anderer Verkehr vor einem sein, tritt diese Regel außer Kraft.

6   Fahrbahnmarkierung
a Das überqueren von durchgezogenen Fahrbahnmarkierung ist verboten.
b Das überqueren von gestrichelter Fahrbahnmarkierung ist erlaubt.
c Jegliche Fahrbahnmarkierung darf beim Linksabbiegen überquert werden, wenn niemand gefährdet und/oder behindert wird.

7   Beschädigung
a Ein Fahrzeug mit einer Haltbarkeit von unter 80 % wird als gefährlich eingestuft und darf nichtmehr geführt werden.
b Es ist verboten mit platten Reifen zu fahren. Das Fahrzeug auf schnellstem Wege aus dem Verkehr zu bewegen ist erlaubt.

8   Kennzeichenpflicht
a Ein Fahrzeug mit mindestens zwei und maximal drei Rädern erfordert ein Kennzeichen.
b Ein Fahrzeug mit mindestens vier Rädern erfordert zwei Kennzeichen.
c Kennzeichen sind von hinten nach vorne anzuordnen.
d Punkt b tritt außer Kraft, wenn das vorderes Kennzeichen im Fahrzeugschein außgeschlossen wurde.

9   Straßenrennen
a Wer mit unangemessener Geschwindigkeit im Verkehr fährt begeht ein rechtswidriges Straßenrennen.
b Der Versuch ist strafbar.
c Ein Einzelrennen ist strafbar.

10   Eingriff in den Straßenverkehr
a Es ist verboten den fließenden Verkehr durch rechtswidrige Manouver zu behindern, ihn aufzuhalten und ähnliches.

Waffengesetz (WG)

1   Waffenzulassung
a Eine Waffe hat bei der Zulassungsstelle registriert zu sein.

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© 2026 Frommingen FiveM Roleplay   •   Stand: 05.08.2026

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